Sunday, June 14, 2009

OGH Japan: Im Einspruchsverfahren geltend gemachte einschränkende Änderungen des Anspruchsumfangs sind einzeln zu überprüfen

Entscheidung im Volltext (Japanisch)

平成19(行ヒ)318



Fazit: Grundsätzlich gilt im japanischen Patentrecht „eine Erfindung, eine Anmeldung“. Die in der Anmeldung geltend gemachten einzelnen Ansprüche sind daher generell als untrennbares Ganzes zu betrachten. Im Einspruchsverfahren beantragte einschränkende Änderungen des Anspruchsumfangs stellen zugleich ein wichtiges Verteidigungsmittel dar. Zur Wahrung der Waffengleichheit der Parteien sind einschränkende Änderungen daher einzeln zu überprüfen.



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